Wann ist eine Waldmitteilung (Metsateatis) notwendig?

Alle Waldbesitzer sind verpflichtet, ihre Wälder verantwortungsvoll und gemäß der geltenden Gesetzgebung zu verwalten. Die Einhaltungspflicht der rechtlichen Vorgaben betrifft vor allem juristische Personen, deren Wälder mehr als 2 Hektar betragen und Privatpersonen mit einem Waldbesitz von über 5 Hektar. Der Besitz einer größeren Parzelle mit Waldgebiet bedeutet, dass für das Fällen von Bäumen gültige Bestandsdaten, d.h. eine Inventurbeschreibung, notwendig ist.

Selbst wenn gültige Bestandsdaten für eine Waldparzelle existieren, sollten Sie Ihren Wald nicht einfach fällen. Vorher sollten Sie herausfinden, ob Sie für die geplanten Fällarbeiten eine gültige Waldmitteilung benötigen.

Was ist eine Waldmitteilung?

Wenn der Wald bewertet und eine Inventurbeschreibung vorbereitet wurde, sollte festgelegt werden, wie viel Holz gefällt werden soll. Falls Sie beispielsweise planen, ein paar Bäume für Feuerholz zu fällen und die zu fällende Holzmenge 20 Kubikmeter nicht überschreitet, müssen Sie nichts weiter beachten. Falls die geplanten Fällarbeiten jedoch 20 Kubikmeter übersteigen, ist für die Fällarbeiten eine gültige Waldmitteilung notwendig.

Die Waldmitteilung wird beim Keskkonnaamet (Umweltgremium) eingereicht und muss die folgenden Angaben umfassen:

  • Informationen über die geplanten Fällarbeiten (außer bei Fällarbeiten zur Pflege des Waldes)
  • Informationen zu erheblichen Schäden, die nicht im Forstregister eingetragen sind (zum Beispiel Sturmholz oder Schäden durch Feuer).
Wie wird eine Waldmitteilung eingereicht?

Waldmitteilung können auf unterschiedliche Weise eingereicht werden, darunter auch elektronisch: Entsprechend den Informationen des Umweltgremium (Keskkonnaamet) kann eine Waldmitteilung wie folgt eingereicht werden:

  • ● Per Onlineplattform des Forstregisters auf  register.metsad.ee
  • ● Per E-Mail in Form einer elektronisch ausgefüllten und digital signierten Waldmitteilung an die folgende E-Mail-Adresse des Keskkonnaamet info@keskkonnaamet.ee
  • ● Durch persönliches Vorbeibringen der Waldmitteilung bei einer der öffentlichen Stellen des Keskkonnaamet
  • ● Per Post durch die Versendung der Waldmitteilung an Ihre zuständige Stelle des Keskkonnaamet.

Die Richtlinien zur Einreichung einer elektronischen Waldmitteilung finden Sie HIER und das ausfüllbare PDF-Dokument für die Forest Notification finden Sie HIER. (in estnischer Sprache).

Wie lange dauert der Bearbeitungsvorgang der Waldmitteilung?

Die Überprüfung der Waldmitteilung auf der Grundlage gültiger Bestandsdaten beträgt im Regelfall etwa 15 Tage. Falls für die geplanten Fällarbeiten eine Genehmigung oder Beurteilung des Waldschutzes notwendig ist, kann die Bearbeitungszeit bei bis zu 30 Tagen liegen.

Wenn die geplanten Fällarbeiten rechtens sind, werden sie im Forstregister eingetragen. Außerdem werden auch in der Waldmitteilung angegebene Schäden im Forstregister eingetragen.

Falls die Waldmitteilung oder die geplanten Fällarbeiten nicht mit den Vorgaben vereinbar sind, wird das Keskkonnaamet dies in einem Schreiben mitteilen und Empfehlungen geben, wie die Fällarbeiten in Einklang mit den Gesetzesbestimmungen gebracht werden können.

Falls das Keskkonnaamet die Waldmitteilung genehmigt hat, können die geplanten Fällarbeiten innerhalb von 12 Monaten nach Eintragung im Forstregister durchgeführt werden.

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EstEst PR ist seit 25 Jahren im Forstgeschäft und in der Forstverwaltung tätig. Wir kennen uns gut mit den Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen im Forstsektor aus und somit auch mit allen Details rund um Forsttransaktionen und einer verantwortungsvollen Verwaltung.

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